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Alle Mitglieder haben im Rahmen des Programmplans das Recht, die Einrichtungen der DEUTSCHEN STIFTUNG SAKRALE MUSIK zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.
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Mitgliedsbeiträge werden nach Maßgabe der Beschlüsse des Geschäftsführenden Kuratoriums erhoben.
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Die Mitglieder, die im Rahmen der Programme und Projekte der DEUTSCHEN STIFTUNG SAKRALE MUSIK aktiv werden, haben die Pflicht, im Einklang mit
- der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen
Staates
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der verfassungsmäßigen Ordnung der DEUTSCHEN STIFTUNG SAKRALE MUSIK
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den Weisungen der Organe der DEUTSCHEN STIFTUNG SAKRALE MUSIK
zu handeln.
- der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen
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Aktive Mitglieder oder Mitarbeiter von Organisationen und Organisationen, welche in ihren Intentionen oder in ihrer praktischen Tätigkeit die Grundmenschenrechte untergraben, können nicht Mitglieder der DEUTSCHEN STIFTUNG SAKRALE MUSIK sein.
„Derjenige ist noch nicht reif
zur bürgerlichen Freiheit,
dem noch so vieles zur
menschlichen fehlt.“
zur bürgerlichen Freiheit,
dem noch so vieles zur
menschlichen fehlt.“
Schiller